Schützenadler
Die Schützengesellschaft Jena im Wandel der Zeiten
Gesetze der Jenaer Schützengesellschaft

Schießordnung

Cap. IV. - Strafbestimmungen.
§ 57. Denjenigen Schützen, welcher gegen die in dieser Schießordnung enthal­tenen all­ge­mei­nen und spe­ciel­len Vor­schrif­ten han­delt, treffen die nach­bestimm­ten Stra­fen, wel­che er im­mer so­fort zu er­le­gen hat:
    Strafbetrag.
  1.) Wer in die Nähe der Lade­bänke oder des Schieß­stan­des mit bren­nender Peiffe oder Cigarre be­trof­fen wird (§ 11) - 10 Sgr. -
  2.) Wer an der Büchse eines Andern einen Schabernack begeht (§ 12) 1 Thlr. - -
  3.) Wer die Büchse eines Andern ohne dessen Erlaubnis abschießt (§ 13) - 1 Sgr. -
  4.) Wer mehr als Eine Kugel zugleich in die Büchse ladet (§ 15) - 2 Sgr. -
  5.) Wer die Schießlade eines Andern ohne dessen Erlaub­nis öffnet, durch­sucht, oder an einen andern Ort trägt (§ 16) - 2 Sgr. -
  6.) Wer die Loose heimlich verhängt (§ 18) - 5 Sgr. -
  7.) Wer ein falsches Stück von der Stange schießt (§ 22) - 2 Sgr. -
  8.) Wer in den Schießstand eintritt, während ein Anderer schießt (§ 24) - - 6 Pf.
  9.) Wer das Klingeln vor dem Schießen unterläßt (§ 25) - 1 Sgr. -
  10.) Wer beim Schießen auf dem Scheiben­stande die ge­la­de­ne Büchse auf die Ruhe­stange oder auf die Brust­wehr auf­legt, so lange der Die­ner nicht zu­rück­ge­tre­ten ist (§ 26) - 2 Sgr. -
  11.) Wer nicht Fahne ruft (§ 27) - - 6 Pf.
  12.) Wer beim Schießen ein Stemmeisen, Hacken, Bügel pp. an der Büchse führt oder den Ladestock he­raus­zieht (§ 29) - 1 Sgr. -
  13.) Wer während des Schießens zur Scheibe geht (§ 30) - 2 Sgr. -
  14.) Wer während des solennen Scheibenschießens eine Büchse probiert (§ 42) - 2 Sgr. -
  15.) Wer bei dem Vogelschießen keine Cocarde trägt (§ 50) - 2 Sgr. -
  16.) Wer bei dem Vogelschießen ohne Auftragserteilung Andern seine Loose zu schießen überläßt, oder einen Auftrag nicht anzeigt, für jeden für ihn gethanen Schuß (§ 52) - - 6 Pf.
  17.) Welcher anwesende Schütze beim Vogel­schießen auf drei­ma­li­ges Rufen in den Stand nicht er­scheint (§ 53) - 1 Sgr. -

[ §56 ] [ Inhalt ]     
<<<     Inhalt     >>>


Kritiken, Hinweise und Meinungen bitte per
eMail an den Autor

Jena, den 4. September 2017 -