Schützenadler
Die Schützengesellschaft Jena im Wandel der Zeiten
Gesetze der Schützengesellschaft Jena

Statuten

Cap. I. - Zweck der Gesellschaft.
§ 1. Die schon seit uralten Zeiten bestehende Schützen­gesell­schaft bezweckt dermals, wo sie ihre ursprüngliche Bedeutung durch veränderte Zeit­umstände verloren hat, lediglich gesellige Er­ho­lung und Aufhei­terung ihrer Mitglieder, und bietet denselben Gelegenheit sowohl zu Schieß­übun­gen in gesetzlich erlaubter und geregelter Weise, als auch zu freundlicher und ge­sit­te­ter Unter­haltung und Belu­stigung in geschäfts­freien Stunden. Sie besteht ferner unter dem Namen:

Schützengesellschaft

  und wird der besonderen Obhut des Wohllöblichen Stadtraths unterstellt und emp­fohlen.

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Jena, den 4. September 2017 -