StatutenVorwort. | |
Die im Jahre 1826 durch Vereinigung der damaligen Schützen-Compagnie und des Bürgervereins zu einem Ganzen neu organisierte, und mit hoher Zustimmung Hochpreißlicher Landesdirektion von wohllöblichem Stadtrathe unter dem Namen „Schützengesellschaft” neu bestätigte Gesellschaft war durch mancherlei widerärtige Umstände, insbesondere durch nicht unbedeutende Verluste bei ihren zum Theil in Vermögensverfall gerathenen Pächtern, ingleichen durch Ueberlastung mit Passivzinsen von Kapitalien, welche früher zur Herrichtung mehrerer Gebäude und Anlagen aufgewendet worden waren, hinsichtlich ihrer finanziellen Verhältnisse in eine so mißliche Lage gekommen, daß sie, damit Schlimmern vorgebeugt wurde, sich ihres Grundeigenthums entäußern und die mehrjährigen Geschenke von Schützenkönigen theilweis zum Opfer bringen mußte, um mit dem Erlöß und dem wenigen Baarkassenbestande ihren durch ein gütliches Arrangement mit den Gläubigern übernommenen Verpflichtungen vollkommen genügen zu können. | |
Nachdem nun durch die fürsorgliche Vermittelung eines Wohllöblichen Stadtraths und die eifrige Mitwirkung mehrerer sehr achtbarer Mitglieder der Gesellschaft die frühern Schuldverhältnisse sämtlich ihre Erledigung gefunden haben, das Rechnungswesen wohl geordnet und auf einfache, den dermaligen Bedürfissen angemessene Formen zurückgebracht, durch die nöthigen Vorbehalte beim Verkauf des vorhinnigen Grundeigenthums eine für alle Zeit der Gesellschaft verbleibende Localität erworben und begründet, und überhaupt alle Angelegenheiten der Schützengesellschaft so geregelt worden sind, daß die Gesellschaft seit dieser Zeit nicht nur einer regern Theilnahme ihrer Mitglieder sich zu erfreuen gehabt hat, sondern auch der Hoffnung immer mehr Raum geben zu dürfen glaubt, daß sie durch strenge Ordnungsliebe und Sittlichkeit sich die Zufriedenheit das hohen Obrigkeit, sowie Ansehn und Achtung unter der Einwohnerschaft Jenas erworben und erhalten wurde, so blieb nur noch übrig, die bisher bestandenen Gesellschaftsgesetze, welche nach Aufgabe des Grundbesitzes, in Rücksicht veränderter Zeitumstände und späterer, auf Erfahrung gestützter Beschlüsse mancherlei Abänderungen bedurften, einer genauen Revision zu unterwerfen, und so ist denn in Ueberinstimmung aller dermaligen Mitglieder der Gesellschaft folgendes Statut entworfen und nebst der angehängten Schießordnung, welche einen integrierenden Theil dieses Statuts ausmacht, als ein alle jetzigen und künftigen Mitglieder bindendes, von heute an in Kraft tretendes, Gesetz angenommen worden. | |
Jena, den 16. April 1842. | |
Der gesammte dermalige Vorstand der Schützengesellschaft. |
[ Inhalt ]
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Jena, den 4. September 2017 -