Schützenadler
Die Schützengesellschaft Jena im Wandel der Zeiten
Gesetze der Schützengesellschaft Jena

Statuten

Vorwort.
  Die im Jahre 1826 durch Vereinigung der damaligen Schützen-Compagnie und des Bürger­vereins zu einem Ganzen neu organi­sierte, und mit hoher Zustimmung Hochpreißlicher Landesdirektion von wohllöblichem Stadtrathe unter dem Namen „Schützen­gesellschaft” neu bestätigte Gesell­schaft war durch mancherlei wider­ärtige Umstände, insbesondere durch nicht un­be­deu­ten­de Ver­luste bei ihren zum Theil in Vermögens­verfall gerathenen Pächtern, ingleichen durch Ueberlastung mit Passivzinsen von Kapitalien, welche früher zur Herrichtung mehrerer Gebäude und Anlagen aufgewendet worden waren, hinsichtlich ihrer finanziellen Verhältnisse in eine so mißliche Lage gekommen, daß sie, damit Schlimmern vorgebeugt wurde, sich ihres Grundeigenthums entäußern und die mehrjährigen Geschenke von Schützen­königen theilweis zum Opfer bringen mußte, um mit dem Erlöß und dem wenigen Baarkassenbestande ihren durch ein gütliches Arrangement mit den Gläubigern übernommenen Verpflichtungen vollkommen genügen zu können.
  Nachdem nun durch die fürsorgliche Vermittelung eines Wohllöblichen Stadtraths und die eifrige Mitwirkung mehrerer sehr achtbarer Mitglieder der Gesellschaft die frühern Schuldverhältnisse sämtlich ihre Erledigung gefunden haben, das Rech­nungs­wesen wohl geordnet und auf einfache, den dermaligen Bedürf­issen ange­messene Formen zurückgebracht, durch die nöthigen Vor­be­hal­te beim Ver­kauf des vor­hin­nigen Grund­eigen­thums eine für alle Zeit der Gesell­schaft verbleibende Localität erworben und begründet, und überhaupt alle Angelegen­heiten der Schützen­gesell­schaft so geregelt worden sind, daß die Gesellschaft seit dieser Zeit nicht nur einer regern Theilnahme ihrer Mitglieder sich zu erfreuen gehabt hat, sondern auch der Hoffnung immer mehr Raum geben zu dürfen glaubt, daß sie durch strenge Ordnungsliebe und Sittlichkeit sich die Zufriedenheit das hohen Obrigkeit, sowie Ansehn und Achtung unter der Einwohnerschaft Jenas erworben und erhalten wurde, so blieb nur noch übrig, die bisher bestandenen Gesell­schafts­gesetze, welche nach Aufgabe des Grundbesitzes, in Rücksicht verän­derter Zeitumstände und späterer, auf Erfahrung gestützter Beschlüsse mancherlei Abänderungen bedurften, einer genauen Revision zu unterwerfen, und so ist denn in Ueberinstimmung aller dermaligen Mitglieder der Gesellschaft folgendes Statut entworfen und nebst der angehängten Schießordnung, welche einen inte­grie­renden Theil dieses Statuts ausmacht, als ein alle jetzigen und künftigen Mit­glie­der bindendes, von heute an in Kraft tretendes, Gesetz angenommen worden.
  Jena, den 16. April 1842.
  Der gesammte dermalige Vorstand der Schützengesellschaft.

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Jena, den 4. September 2017 -