27. Aug. 1881: | (Sa) Bestätigung der neuen Statuten der Schützengesellschaft durch S.K.H. den Großherzog, damit gleichzeitig Verleihung der Rechte einer juristischen Persönlichkeit. |
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Dazu ist im Regierungsblatt fogende Bekanntmachung zu lesen:
[81] III. „Nachdem zu Folge Höchster Entschließung Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs der zu Jena bestehenden Schützengesellschaft unter gleichzeitiger Bestätigung der vorgelegten Statuten die Rechte einer juristischen Persönlichkeit verliehen worden sind, so wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Weimar, den 27. Aug. 1881. Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Äußern und Innern. Für den Departements-Chef: Dr. Flemming.” /RB/ (28.09.1881) /JZ/ (30.09.1881) | |
14. Mai 1946: | (Fr) Das Amtsgericht Jena nimmt auf Ersuchen des Finanzamtes mit dem Vermerk „der Verein ist auf Anordnung des Alliierten Kontrollrates vom 17.12.1945 gelöscht” (Direktive Nr. 23) die Streichung von 29 eingetragenen (Sport)-Vereinen aus dem amtlichen Register vor, darunter: Schützengesellschaft Lobeda, Schützengilde zu Dorndorf, Schützengesellschaft Eintracht Dornburg, Kleinkaliber-Schützenverein Dorndorf, Kleinkaliber-Schützenverein Jena-Zwätzen und Schießsportverein 1926 Jena. /StA/ |
Die Schützengesellschaft Jena ist hier nicht dabei, denn sie ist kein "e.V.", sondern hat seit 1881 den Status einer "Juristischen Person" (siehe oben), ist also ein "altkonzessionierter" Verein. Das deutet aber auch darauf hin, daß die Schützengesellschaft die Zeitspanne von 1933/1945 bis 1989 unter Beibehaltung ihrer rechtlichen Stellung trotz Gleichschaltung, Verbot oder Löschung überlebt haben könnte. |
Quellen: /JZ/ - 30.09.1881, /RB/ - 28.09.1881, /StA/
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Jena, den 6. Februar 2022 -