19. Mai 1936: |
Aufnahme in den Deutschen Schützenverband.
Alle Schützenvereine, die sich bisher nicht zur Mitgliedschaft im Deutschen Schützenverband angemeldet haben, müssen dies unverzüglich nachholen.
Als Schützenvereine rechnen alle Vereine, Gilden, Gesellschaften und ähnliche, die das Schießen mit einer Waffe, sei es Feuerwaffe, Luftbüchse, Zimmerstutzen, Armbrust, Bogen oder ähnlichem betreiben.
Auch die Vereine sind anmeldepflichtig, die nur einmal im Jahr das traditionelle Schützenfest feiern.
Es ergeht hiermit an alle diese Vereine die letzte Erinnerung zur Anmeldung.
Diejenigen Vereine, die sich jetzt nicht anmelden, haben die Folgen selbst zu tragen.
Die Anmeldung hat zu erfolgen bei dem Gauschützenführer des Deutschen Schützenverbandes desjenigen Gaues, in dem der Verein beheimatet ist, für den Gau Thüringen - umfassend das Land Thüringen und Regierungsbezirk Erfurt - bei Oberst a.D. v. Kummer, Weimar, Belvedere Allee 9. (/JV/) /JZ/ |
22. Dez. 1936: |
Die deutschen Schützen geeinigt
Der Deutsche Schützenbund, das Deutsche Kartell für Sportschießen und der Reichsverband Deutscher Kleinkaliber-Schützen gehören mit dem 31. Dezember der Vergangenheit an und eine halbe Million deutsche Schützen werden in Zukunft vom Deutschen Schützenverband betreut.
Mit dieser Zahl von aktiven Mitgliedern ist der Schützenverband der drittgrößte im Deutschen Reichsbund für Leibesübungen.
Bei der hohen Aufgabe, die der Schießsport für die Wehrertüchtigung der Jugend zu erfüllen hat, wird in Zukunft nicht nur die Heranziehung von Schützen mit gutem Durchschnittskönnen angestrebt, vielmehr sollen auch möglichst viele Schützen in Mannschaftskämpfen weiter geschult und gestählt werden.
Der Gau Brandenburg mit seinen rund 60.000 Schützen wird 1937 nach dem Vorbild anderer Sportarten Rundenkämpfe veranstalten, wenn die Einteilung der Vereine in Gau-, Kreissonder- und Kreisklassen erfolgt ist.
Um einen Überblick über das Können der einzelnen zu erhalten, werden für die Einzelschützen Leistungskarten geführt werden. (/JV/) /JZ/ |