Schützenadler
Kalender der Schützengesellschaft Jena

Neuordnung im deutschen Schießsport

29. Jan. 1935: Neuordnung im deutschen Schießsport.
    Die Neuorganisation des Schießsports im Deutschen Reichs­bund für Leibes­übungen hat die Notwen­digkeit ergeben, die bis­herige Zersplit­terung dieses Sportes in mehrere Verbände mit geson­derten Arbeits­gebieten, die nur lose im Deut­schen Schieß­sport­verband zusam­menge­faßt waren, zu besei­tigen.
    Der Reichssportführer hat sich daher entschlossen, alle bisher dem Deut­schen Schieß­sport­verband zuge­hörigen Schieß­sport­vereine im Deutschen Schützen­verband zusammen­zufassen. Diesem Verband wird gleich­zeitig die Wahr­nehmung der Funktion des Fach­amtes für Schießen im Deut­schen Reichs­bund für Leibes­übungen über­tragen. D{ie drei im Deut­schen Schieß­sport­verband, und zwar 1. d}er "Deut­sche Schützen­bund", {2.} der "Reichs­verband Deut­scher Klein­kaliber-Schützen­verbände" und {3.} das "Deutsche Kartell für {Jagd- und} Sport­schießen" haben demge­mäß Anwei­sung erhal­ten, die satzungs­mäßigen Schritte zu ihrer Auf­lösung zu tun und dem Reichs­sportführer über das Ergeb­nis bis zum 1. März 1935 zu berich­ten. Die in die Wege gelei­tete Auf­lö­sung der drei Verbände berührt den unver­änder­ten Fort­bestand der bisher ihnen ange­schlos­senen Vereine in keiner Weise. /JV/ {/JZ/}
11. Okt. 1935: Die Satzungen des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen.
    […] Danach ist der Deutsche Reichsbund für Leibes­übungen
        a) eine Vereinigung von deutschen Vereinen, die Leibes­übungen betreiben,
        b) eine Zusammenfassung von Verbänden (Vereins­zusammen­schlüsse, die Leibes­übungen treiben oder sie in ihrem Arbeits­gebit fördern). […]
    Die Gruppe a) umfaßt die Vereine, die mehrere Sport­arten betreiben, also die Vereine von folgenden Verbänden mit teilweise gleichen Aufgaben­kreisen:
    Deutsche Turner­schaft, […] Fußball­bund, […] Leicht­athletik­verband, […] Schwer­athletik­verband, […] Amateur-Box­verband, […] Schwimm­verband, […] Tennis­bund, […] Hockey­bund, […] Eis­lauf­verband, […] Schi­verband, […] Kanu­verband und […] Ruder­verband. […]
    Die Gruppe b) setzt sich aus Verbänden zusammen ohne oder mit nur geringem Maße gleichen Auf­gaben­kreisen, ferner aus Verbänden, deren Vereine in der Gruppe a) nicht genügend Unter­stützung finden würden. Diese Verbände sind:
    Deutscher Golf­verband, […] Bob­verband, […] Schlitten­sport­verband, […] Segler­verband, […] Motor­jacht­verband, […] Kegler­bund, […] Berg­steiger- und Wander­verband, […] Rad­fahrer­verband, […] Schützen­bund und […] Billard­verband.
    Führer des Reichs­bundes ist der Reichs­sport­führer. […] Die fach­lichen Aufgaben werden durch die Reichs­fach­amts­leiter wahr­ge­nommen; […] Die Fachämter sind Organe des DRL und nicht iden­tisch mit den ehe­ma­ligen Ver­bänden.
    Für die Mit­glieder der Gruppe b) sind die vom Führer des DRL. geneh­migten Sat­zungen der ein­schlä­gigen Organi­sationen maß­gebend.
    Alle der Versammlung der Mit­glieder des DRL. nach dem Gesetz zuste­henden Befug­nisse gehen, soweit dies zulässig und nach­stehend nicht anders bestimmt ist, auf den Führer des DRL. über. […]
    Über Änderungen der Satzung sowie über die Auf­lösung des DRL. ent­schei­det der Führer des DRL.
    Damit stellt der Reichs­bund das Selbst­ver­waltungs­organ der deut­schen Leibes­übungen dar.
    Die Satzung tritt am 1. Januar 1936 in Kraft. /JV/
28. Nov. 1935: Auflösung der Schützenverbände.
    Die drei deutschen Schützenverbände, der Deutsche Schützenbund, das Deutsche Kartell für Sport­schießen und der Reichs­verband Deutscher Klein­kaliber­schützen, haben sich nach Anordnung des Reichs­sport­führers am 1. Januar 1936 aufzulösen. Die Verbands­leitungen bleiben bis 31. Dezember 1936 Abwick­lungs­stellen ihrer früheren Verbände. Das Fachamt Schießen im Deutschen Reichs­bund für Leibes­übungen vertritt der Deutsche Schützen­verband mit dem Fach­amts­leiter Major a. D. von Cleve. Von der Auflösung werden die beste­henden Vereine nicht berührt, auch der Sport­betrieb wird unverändert durch­geführt und alle bisher gepflegten Schieß­arten sollen weiter entwickelt werden. Zur Erfüllung der Aufgaben, die dem Deutschen Schützen­verband bevor­stehen, sind Kommis­sionen zur Beratung der organi­sato­rischen und verwal­tungs­techni­schen Aufgaben sowie für die sport­lichen Fragen einge­setzt worden. Zu den Kommis­sionen, die ihre Arbeit im Dezember 1935 aufnehmen, entsenden die drei Verbände je zwei Mitglieder. /JV/JZ/

Quellen: /JV/ - 1935, /JZ/ - 1935

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Jena, den 12. April 2015 -