29. Jan. 1935: |
Neuordnung im deutschen Schießsport.
Die Neuorganisation des Schießsports im Deutschen Reichsbund für Leibesübungen hat die Notwendigkeit ergeben, die bisherige Zersplitterung dieses Sportes in mehrere Verbände mit gesonderten Arbeitsgebieten, die nur lose im Deutschen Schießsportverband zusammengefaßt waren, zu beseitigen.
Der Reichssportführer hat sich daher entschlossen, alle bisher dem Deutschen Schießsportverband zugehörigen Schießsportvereine im Deutschen Schützenverband zusammenzufassen.
Diesem Verband wird gleichzeitig die Wahrnehmung der Funktion des Fachamtes für Schießen im Deutschen Reichsbund für Leibesübungen übertragen.
D{ie drei im Deutschen Schießsportverband, und zwar 1. d}er "Deutsche Schützenbund", {2.} der "Reichsverband Deutscher Kleinkaliber-Schützenverbände" und {3.} das "Deutsche Kartell für {Jagd- und} Sportschießen" haben demgemäß Anweisung erhalten, die satzungsmäßigen Schritte zu ihrer Auflösung zu tun und dem Reichssportführer über das Ergebnis bis zum 1. März 1935 zu berichten.
Die in die Wege geleitete Auflösung der drei Verbände berührt den unveränderten Fortbestand der bisher ihnen angeschlossenen Vereine in keiner Weise. /JV/ {/JZ/} |
11. Okt. 1935: |
Die Satzungen des Deutschen Reichsbundes für Leibesübungen.
[…] Danach ist der Deutsche Reichsbund für Leibesübungen
a) eine Vereinigung von deutschen Vereinen, die Leibesübungen betreiben,
b) eine Zusammenfassung von Verbänden (Vereinszusammenschlüsse, die Leibesübungen treiben oder sie in ihrem Arbeitsgebit fördern). […]
Die Gruppe a) umfaßt die Vereine, die mehrere Sportarten betreiben, also die Vereine von folgenden Verbänden mit teilweise gleichen Aufgabenkreisen:
Deutsche Turnerschaft, […]
Fußballbund, […]
Leichtathletikverband, […]
Schwerathletikverband, […]
Amateur-Boxverband, […]
Schwimmverband, […]
Tennisbund, […]
Hockeybund, […]
Eislaufverband, […]
Schiverband, […]
Kanuverband und […]
Ruderverband. […]
Die Gruppe b) setzt sich aus Verbänden zusammen ohne oder mit nur geringem Maße gleichen Aufgabenkreisen, ferner aus Verbänden, deren Vereine in der Gruppe a) nicht genügend Unterstützung finden würden.
Diese Verbände sind: Deutscher
Golfverband, […]
Bobverband, […]
Schlittensportverband, […]
Seglerverband, […]
Motorjachtverband, […]
Keglerbund, […]
Bergsteiger- und Wanderverband, […]
Radfahrerverband, […]
Schützenbund und […]
Billardverband.
Führer des Reichsbundes ist der Reichssportführer.
[…]
Die fachlichen Aufgaben werden durch die Reichsfachamtsleiter wahrgenommen;
[…]
Die Fachämter sind Organe des DRL und nicht identisch mit den ehemaligen Verbänden.
Für die Mitglieder der Gruppe b) sind die vom Führer des DRL. genehmigten Satzungen der einschlägigen Organisationen maßgebend.
Alle der Versammlung der Mitglieder des DRL. nach dem Gesetz zustehenden Befugnisse gehen, soweit dies zulässig und nachstehend nicht anders bestimmt ist, auf den Führer des DRL. über.
[…]
Über Änderungen der Satzung sowie über die Auflösung des DRL. entscheidet der Führer des DRL.
Damit stellt der Reichsbund das Selbstverwaltungsorgan der deutschen Leibesübungen dar.
Die Satzung tritt am 1. Januar 1936 in Kraft. /JV/ |
28. Nov. 1935: |
Auflösung der Schützenverbände.
Die drei deutschen Schützenverbände, der Deutsche Schützenbund, das Deutsche Kartell für Sportschießen und der Reichsverband Deutscher Kleinkaliberschützen, haben sich nach Anordnung des Reichssportführers am 1. Januar 1936 aufzulösen.
Die Verbandsleitungen bleiben bis 31. Dezember 1936 Abwicklungsstellen ihrer früheren Verbände.
Das Fachamt Schießen im Deutschen Reichsbund für Leibesübungen vertritt der Deutsche Schützenverband mit dem Fachamtsleiter Major a. D. von Cleve.
Von der Auflösung werden die bestehenden Vereine nicht berührt, auch der Sportbetrieb wird unverändert durchgeführt und alle bisher gepflegten Schießarten sollen weiter entwickelt werden.
Zur Erfüllung der Aufgaben, die dem Deutschen Schützenverband bevorstehen, sind Kommissionen zur Beratung der organisatorischen und verwaltungstechnischen Aufgaben sowie für die sportlichen Fragen eingesetzt worden.
Zu den Kommissionen, die ihre Arbeit im Dezember 1935 aufnehmen, entsenden die drei Verbände je zwei Mitglieder. /JV/JZ/ |