14. November: |
Neuregelung des deutschen Schießsports
Mit Genehmigung des Reichssportführers hat der Führer des "Deutschen Schießsportverbandes" grundlegende organisatorische Änderungen und eine Vereinheitlichung des seither stark zersplitterten deutschen Schützenwesens vorgenommen.
Die drei großen Verbände "Deutscher Schützenbund", "Reichsverband" und "Kartell" bleiben in ihrem seitherigen Bestande als Fachgruppen des "Deutschen Schießsportverbandes" erhalten; sie gliedern sich in Gaue, Bezirke und Kreise.
Der "Deutsche Schützenbund" übernimmt als Fachgruppe 1 Bogen-, Armbrust-, Zimmerstutzen-, Scheibenbüchsen-Schießen im Rahmen der Union internationale de Tir,
der "Reichsverband Deutscher Kleinkaliber-Schützenverbände" als Fachgruppe 2 Luftbüchsen-, Kleinkaliber-, Kleinkaliberpistolen- und Wehrmannbüchsen-Schießen,
das "Deutsche Kartell für {Jagd- und} Sportschießen" als Fachgruppe 3 sportliches Wurftauben-, gebrauchsmäßiges Pistolenschießen, Kleinkaliberschießen mit Visierhilfsmitteln, internationales Schießen einschließlich Kleinkaliber außerhalb des Rahmens der Union internationale de Tir.
Alle übrigen Schießsport treibenden Verbände, Vereine usw. erhalten auf Grund ihrer Anmeldung beim "Deutschen Schießsportverband", Berlin-Charlottenburg 4, Droysenstraße 17, Anweisung, bei welcher Fachgruppe sie sich gauweise einzugliedern haben.
Alle sich neu bildenden Schützenvereine sind verpflichtet, sich beim "Deutschen Schießsportverband" anzumelden; sie werden durch dessen Führer in die Fachgruppen eingewiesen.
Den schießsportlichen Fachgruppen ist die unmittelbare Aufnahme von Vereinen nicht erlaubt.
Austritt aus der Fachgruppe und damit aus dem "Deutschen Schießsportverband" hat Auflösung zur Folge.
Die Ausbildung ist nach dem Sportbuch "Kleinkaliber-Scheibenschießen" des Reichsverbandes Deutscher Kleinkaliber-Schützenverbände durchzuführen; das Buch ist bei diesem Verbande zu beziehen (Berlin-Charlottenburg, Droysenstr. 17). |