Aus dem Amtsgericht Jena
vom 11. Juli 1927

12. Juli: Vorsitzender: Amtsgerichtsrat Dr. Riedel; die Anklagen vertritt Referendar Dr. Dille.
      Mit einer eigenartigen Strafsache hatte sich das Gericht zu befassen. Der Haus­ver­walter der Schüt­zen­loge am Kies­hügel, Otto G. mit seiner Ehefrau Therese G., der Stadt­brau­direktor M. und der Kassierer Sch., sämtlich aus Jena, haben gegen Straf­befehle Einspruch erhoben. Der Schützen­hofwirt Oskar E. hat als Unter­pächter der Stadt­brauerei die Konzession sowohl für den Schützen­hof als auch für die Schützen­loge, laut einer Urkunde, die sich zurzeit in Weimar befindet. Vor dem Vogel­schießen 1926 hatte E. den Schüt­zen­hof über­nommen und hat den Ausschank in der Schützen­loge anfangs nicht mit ausgeübt. In der Loge hat G. den Ausschank besorgt und die Kleinig­keiten von E. bezogen. Erst nach dem Vogel­schießen hat E. auch in der Schützen­loge den Ausschank übernehmen wollen. G. hat jedoch den Ausschank in der Loge weiter ausgeführt und dann auch nichts mehr von E. bezogen. Der Vertreter der Angeklagten, Rechts­anwalt Menz, behauptet, daß der Aus­schank in der Loge mit E.s Einwil­ligung an G. übertragen worden sei, da E. der Aus­schank da oben zu unbequem war. Die Stadt­brauerei hat dann das Bier selbständig hinauf in die Loge geliefert, so daß E. dabei ganz übergangen worden ist. Im Frühjahr ist E. auf Räumung des Schützen­hofes verklagt worden, er soll dann die Sache zur Anzeige gebracht haben. Von den Einspruch­erhebenden ist keiner erschienen, ihr Rechts­anwalt beantragt Vertagung. Nach Vernehmung des bisherigen Schützen­hofwirts E. wird die Verhandlung vertagt, für den nächsten Termin wird die Anwesenheit sämtlicher betei­ligter Personen und noch eines weiteren Zeugen angeordnet.

Quellen: /9d/, /JV/ - 12.07.1927

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Jena, den 17. August 2014 -