12. Juli: | Vorsitzender: Amtsgerichtsrat Dr. Riedel; die Anklagen vertritt Referendar Dr. Dille.
Mit einer eigenartigen Strafsache hatte sich das Gericht zu befassen. Der Hausverwalter der Schützenloge am Kieshügel, Otto G. mit seiner Ehefrau Therese G., der Stadtbraudirektor M. und der Kassierer Sch., sämtlich aus Jena, haben gegen Strafbefehle Einspruch erhoben. Der Schützenhofwirt Oskar E. hat als Unterpächter der Stadtbrauerei die Konzession sowohl für den Schützenhof als auch für die Schützenloge, laut einer Urkunde, die sich zurzeit in Weimar befindet. Vor dem Vogelschießen 1926 hatte E. den Schützenhof übernommen und hat den Ausschank in der Schützenloge anfangs nicht mit ausgeübt. In der Loge hat G. den Ausschank besorgt und die Kleinigkeiten von E. bezogen. Erst nach dem Vogelschießen hat E. auch in der Schützenloge den Ausschank übernehmen wollen. G. hat jedoch den Ausschank in der Loge weiter ausgeführt und dann auch nichts mehr von E. bezogen. Der Vertreter der Angeklagten, Rechtsanwalt Menz, behauptet, daß der Ausschank in der Loge mit E.s Einwilligung an G. übertragen worden sei, da E. der Ausschank da oben zu unbequem war. Die Stadtbrauerei hat dann das Bier selbständig hinauf in die Loge geliefert, so daß E. dabei ganz übergangen worden ist. Im Frühjahr ist E. auf Räumung des Schützenhofes verklagt worden, er soll dann die Sache zur Anzeige gebracht haben. Von den Einsprucherhebenden ist keiner erschienen, ihr Rechtsanwalt beantragt Vertagung. Nach Vernehmung des bisherigen Schützenhofwirts E. wird die Verhandlung vertagt, für den nächsten Termin wird die Anwesenheit sämtlicher beteiligter Personen und noch eines weiteren Zeugen angeordnet. |
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Quellen: /9d/, /JV/ - 12.07.1927
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Jena, den 17. August 2014 -