Schützenadler
Kalender der Schützengesellschaft Jena

Maskenball der Schützen-Gesellschaft
Sonnabend, den 3. Februar 1894
in den Räumen des Schützenhauses.

3. Februar: Es werden die geehrten Theilnehmer auf das nachstehende Reglement aufmerksam gemacht:
§ 1. Der Maskenball beginnt Abends 7 Uhr und endet mit anbrechendem Tage; bis zur Demaskierung währt ununterbrochen Musik.
§ 2. Jedes theilnehmende Gesellschaftsmitglied hat das Recht, zuläsige Gäste einzuführen, für deren Verhalten während des Balles es verant­wortlich gemacht wird.
§ 3. Alle Theilnehmer müssen maskiert erscheinen, mindestens ein Domino.
§ 4. Es können nur anständige Masken zugelassen werden, worüber dem Vorstande die unbedingte Ent­schei­dung zusteht. Wirk­liche Waffen darf keine Maske führen.
§ 5. Beim Eintritt in die Ballsäle hat sich jede Maske durch Vorzeigung der Karte der Ballkommission gegenüber zu legitimiren und auf Verlangen auch zu demaskieren.
§ 6. Während des Balles hat jede Maske die Eintrittskarte mit der wirklichen Namensbezeichnung bei sich zu führen, um sie auf Verlangen dem Vorstande vorzuzeigen.
§ 7. Größere Aufzüge müssen dem Vorstand mindestens bis zum Tage vor dem Balle angezeigt werden.
§ 8. Die Demaskierung kann erst nach gegebenem Zeichen gestattet werden.
§ 9. Jeder Theilnehmer hat den Anordnungen des Ballvorstehers, so weit sich solche auf die Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Ordnung beziehen, unweigerlich Folge zu leisten.
  Letzte Ausgabe von Eintrittskarten nur heute Freitag Abend von 6—9 Uhr und morgen Sonnabend Mittag von 1—2 Uhr im Weimarischen Hof.
  Dieselben berechtigen nur die Personen zum Zutritt, auf deren Namen sie geschrieben sind.
  Jeder Karte wird ein gedrucktes Reglement beigefügt.
 Der Vorstand der Schützen-Gesellschaft.
Fr. Hartung, Hauptmann. A. Rösel, Schützenmeister.

Quelle: /JZ/ - 03.02.1894

[ 1894 ] [ Inhalt ]
<<<     Inhalt


Kritiken, Hinweise und Meinungen bitte per
eMail an den Autor

Jena, den 2. Dezember 2007 -