3. Februar: | Es werden die geehrten Theilnehmer auf das nachstehende Reglement aufmerksam gemacht: |
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§ 1. | Der Maskenball beginnt Abends 7 Uhr und endet mit anbrechendem Tage; bis zur Demaskierung währt ununterbrochen Musik. |
§ 2. | Jedes theilnehmende Gesellschaftsmitglied hat das Recht, zuläsige Gäste einzuführen, für deren Verhalten während des Balles es verantwortlich gemacht wird. |
§ 3. | Alle Theilnehmer müssen maskiert erscheinen, mindestens ein Domino. |
§ 4. | Es können nur anständige Masken zugelassen werden, worüber dem Vorstande die unbedingte Entscheidung zusteht. Wirkliche Waffen darf keine Maske führen. |
§ 5. | Beim Eintritt in die Ballsäle hat sich jede Maske durch Vorzeigung der Karte der Ballkommission gegenüber zu legitimiren und auf Verlangen auch zu demaskieren. |
§ 6. | Während des Balles hat jede Maske die Eintrittskarte mit der wirklichen Namensbezeichnung bei sich zu führen, um sie auf Verlangen dem Vorstande vorzuzeigen. |
§ 7. | Größere Aufzüge müssen dem Vorstand mindestens bis zum Tage vor dem Balle angezeigt werden. |
§ 8. | Die Demaskierung kann erst nach gegebenem Zeichen gestattet werden. |
§ 9. | Jeder Theilnehmer hat den Anordnungen des Ballvorstehers, so weit sich solche auf die Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Ordnung beziehen, unweigerlich Folge zu leisten. |
Letzte Ausgabe von Eintrittskarten nur heute Freitag Abend von 6—9 Uhr und morgen Sonnabend Mittag von 1—2 Uhr im Weimarischen Hof. | |
Dieselben berechtigen nur die Personen zum Zutritt, auf deren Namen sie geschrieben sind. | |
Jeder Karte wird ein gedrucktes Reglement beigefügt. | |
Der Vorstand der Schützen-Gesellschaft.
Fr. Hartung, Hauptmann. A. Rösel, Schützenmeister. |
Quelle: /JZ/ - 03.02.1894
[ 1894 ]
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Jena, den 2. Dezember 2007 -