24. Januar: | (So) Grosses Masken- & Ordens-Fest.
In den Räumen des Schützenhauses wird Mittwoch, den 10. Februar ein Masken- & Ordens-Fest abgehalten. Es werden die geehrten Theilnehmer auf das nachstehende Reglement aufmerksam gemacht: § 1. Der Maskenball beginnt Abends 7 Uhr und endet mit anbrechendem Tage; bis zur Demaskirung währt ununterbrochen Musik. § 2. Jedes theilnehmende Gesellschaftsmitglied hat das Recht, zulässige Gäste einzuführen, für deren Verhalten während des Balles es verantwortlich gemacht wird. § 3. Alle Theilnehmer müssen maskirt erscheinen. § 4. Es können nur anständige Masken zugelassen werden, worüber dem Vorstande die unbedingte Entscheidung zusteht. Wirkliche Waffen darf keine Maske führen. § 5. Beim Eintritt in die Ballsäle hat sich jede Maske durch Vorzeigen der Karte der Ballkommission gegenüber zu legitimiren und auf Verlangen auch zu demaskiren. § 6. Während des Balles hat jede Maske die Eintrittskarte mit der wirklichen Namensbezeichnung bei sich zu führen, um sie auf Verlangen dem Vorstande vorzuzeigen. § 7. Alle geplanten Aufführungen, Aufzüge und Schaustellungen müssen dem Vorstande wegen der Aufstellung des Programms bis zum 7. Februar angezeigt werden. § 8. Die Demaskirung kann erst nach gegebenem Zeichen gestattet werden. § 9. Jeder Theilnehmer hat den Anordnungen eines Ballvorstehers, so weit sich solche auf die Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Ordnung beziehen, unweigerlich Folge zu leisten. § 10. Die Eintrittskarten werden am 31. Januar, 1. Februar, 8. Februar, 9. Februar Abends von 7 bis 9 Uhr und am 10. Februar von Nachmittags 2 bis 6 Uhr im Weimarischen Hofe vom Vorstande gegen Erlegung des Eintrittsgeldes, à Person 1Mark 50Pfg., ausgegeben. Dieselben berechtigen nur die Personen zum Zutritt, auf deren Namen sie geschrieben sind. Die Zahl der auszugebenden Karten ist eine durch die zu Gebote stehenden Räumlichkeiten begrenzte. Jeder Karte wird ein gedrucktes Reglement beigefügt. Das Programm über die Reihenfolge der verschiedenen Aufführungen, welche 7 ½ Uhr mit dem Königszuge und Ordensfeste beginnen, wird jeder Maske erst beim Eintritte in die Festsäle eingehändigt. Jena, im Januar 1886. Der Vorstand der Schützen-Gesellschaft. Fr. Hartung, Hauptmann. A. Rösel, Schützenmeister. Tanzordnung:
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Quellen: /JZ/ - 24.01.1886, Eintrittskarte - Sammlung Verfasser.
[ 1886 ]
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Jena, den 14. Februar 2008 -