Schützenadler
Kalender der Schützengesellschaft Jena

Das Jahr 1810

19. Juni 1810: (Di) Beginn des Vogel- & Scheibenschießens der Büchsen-Schützen-Compagnie zu Weimar, Schützenhauptmann ist Andreas Reinhardt.
[Anmerkung: Für 1809 war der Beginn desgleichen auf den 8. August terminiert.]
31. Dez. 1810: In Jena werden 146 Kinder geboren (75 m. und 71 w.), getraut werden 54 Paare, es sterben 155 Personen.

Das Jahr 1811

20. Aug. 1811: (Di) Beginn des Vogel- & Scheibenschießens der Büchsen-Schützen-Compagnie zu Weimar – Andr. Ludwig Reinhardt.
31. Dez. 1811: In Jena werden 136 Kinder geboren (73 m. & 63 w.), es sterben 152 Personen, getraut werden 32 Paare.

Das Jahr 1812

31. Dez. 1812: In Jena gibt es 147 Geborene (76 m. & 71 w.), 153 Begräbnisse und 43 registrierte Trauungen.

Das Jahr 1813

23. Apr. 1813: (Fr) Bekanntmachung: Unter den gegenwärtigen Umständen wird das hiesige Publikum nochmals erin­nert, sich alles Schießens in der hiesigen Stadt und Gegend bei nachdrücklicher Geld- oder Leibes­strafe zu enthalten. Außerdem wird eine Belohnung von 5 Rthlr. einem Jeden zugesichert, welcher jemanden des Schießens in hiesiger Stadt oder Flur überführen wird – Hendrich, Obrist und Kom­man­dant.
31. Dez. 1813: In Jena werden 136 Kinder geboren (71 m. & 65 w.), getraut werden 41 Paare, es sterben 395 Leute [!!!].

Das Jahr 1814

10. Sep. 1814: (Sa) Bekanntmachung. Als die bürgerliche Ruhe und Ordnung durch den Krieg und die Folgen des Krieges auf mannichfache Weise unterbrochen wurde […], so heben Wir noch besonders folgende Verordnungen aus: 1) Den Bäckern, Fleischern, Hökern u.s.w. […] - 2) Die Kaufleute und […]- 3) Bey Vermeidung der­sel­ben Strafe sollen die Bäcker […] - 4) Das Mahlen und Aus- und Ein­treiben mit dem Mühlenvieh […] - 5) Das Wasserhohlen an den öffentlichen Brunnen […] - 6) Alle Gast- und Schenk­häuser müssen […] geschlossen bleiben […] - 7) Für das Zusammenlaufen und Lärmen der Kinder […] - 8Wegen der Schießübungen an Sonn- und Festtagen verordnet das Mandat vom 26. Jul. 1653: "Das Armbrust- und Büchsenschießen soll zwar unverboten und der Bürgerschaft in den Städten, wie auch den Inwoh­nern auf den Dörfern, erlaubt seyn, aber keines­wegs vor, oder unter, son­dern nach gehal­tener Nach­mittags­predigt angehen, jedoch dabey alle Ueppig­keit und Leicht­fertig­keit bey Ver­mei­dung will­kürli­cher Strafe unter­bleiben." – Herzogl. Sächs. Policei-Com­mis­sion.
15. Okt. 1814: (Sa) Jeder brave Landsturmmann wird aufgefordert, sich nachmittags 4 Uhr auf der Land­feste einzu­finden, um mit den Haupt­leuten über die auf kommenden Sonntag bestimmten Festivi­täten Rück­sprache zu halten.
16. Okt. 1814: (So) Bekanntmachung. Alle die zum aktiven Landsturm gehörigen Mitglieder werden öffentlich be­or­dert früh 8 Uhr auf den Brand-Platz vor dem neuen Timlerschen Haus, bei der feierlichen Übergabe an die Herren Feldhauptleute, ohne Obergewehr, jedoch mit der vorschriftsmäßigen Armbinde versehen zu erscheinen.
31. Dez. 1814: In Jena gibt es insgesamt 124 Geburten, getraut werden 70 Paare, es sterben 215 Personen [!].

Quellen: /JA/ - 1810, /pA/ - 1811–1814, 4.1.1815

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Jena, den 19. April 2007 -