| |
19. Juni 1810: |
(Di) Beginn des Vogel- & Scheibenschießens der Büchsen-Schützen-Compagnie zu Weimar, Schützenhauptmann ist Andreas Reinhardt.
[Anmerkung: Für 1809 war der Beginn desgleichen auf den 8. August terminiert.] |
31. Dez. 1810: |
In Jena werden 146 Kinder geboren (75 m. und 71 w.),
getraut werden 54 Paare,
es sterben 155 Personen. |
|
Das Jahr 1811 |
|
20. Aug. 1811: |
(Di) Beginn des Vogel- & Scheibenschießens der Büchsen-Schützen-Compagnie zu Weimar
– Andr. Ludwig Reinhardt. |
31. Dez. 1811: |
In Jena werden 136 Kinder geboren (73 m. & 63 w.),
es sterben 152 Personen,
getraut werden 32 Paare. |
|
Das Jahr 1812 |
|
31. Dez. 1812: |
In Jena gibt es 147 Geborene (76 m. & 71 w.),
153 Begräbnisse und
43 registrierte Trauungen. |
|
Das Jahr 1813 |
|
23. Apr. 1813: |
(Fr) Bekanntmachung: Unter den gegenwärtigen Umständen wird das hiesige Publikum nochmals erinnert, sich alles Schießens in der hiesigen Stadt und Gegend bei nachdrücklicher Geld- oder Leibesstrafe zu enthalten.
Außerdem wird eine Belohnung von 5 Rthlr. einem Jeden zugesichert, welcher jemanden des Schießens in hiesiger Stadt oder Flur überführen wird
– Hendrich, Obrist und Kommandant. |
31. Dez. 1813: |
In Jena werden 136 Kinder geboren (71 m. & 65 w.),
getraut werden 41 Paare,
es sterben 395 Leute [!!!]. |
|
Das Jahr 1814 |
|
10. Sep. 1814: |
(Sa) Bekanntmachung.
Als die bürgerliche Ruhe und Ordnung durch den Krieg und die Folgen des Krieges auf mannichfache Weise unterbrochen wurde […], so heben Wir noch besonders folgende Verordnungen aus:
1) Den Bäckern, Fleischern, Hökern u.s.w. […] -
2) Die Kaufleute und […]-
3) Bey Vermeidung derselben Strafe sollen die Bäcker […] -
4) Das Mahlen und Aus- und Eintreiben mit dem Mühlenvieh […] -
5) Das Wasserhohlen an den öffentlichen Brunnen […] -
6) Alle Gast- und Schenkhäuser müssen […] geschlossen bleiben […] -
7) Für das Zusammenlaufen und Lärmen der Kinder […] -
8) Wegen der Schießübungen an Sonn- und Festtagen verordnet das Mandat vom 26. Jul. 1653:
"Das Armbrust- und Büchsenschießen soll zwar unverboten und der Bürgerschaft in den Städten, wie auch den Inwohnern auf den Dörfern, erlaubt seyn, aber keineswegs vor, oder unter, sondern nach gehaltener Nachmittagspredigt angehen, jedoch dabey alle Ueppigkeit und Leichtfertigkeit bey Vermeidung willkürlicher Strafe unterbleiben."
– Herzogl. Sächs. Policei-Commission. |
15. Okt. 1814: |
(Sa) Jeder brave Landsturmmann wird aufgefordert, sich nachmittags 4 Uhr auf der Landfeste einzufinden, um mit den Hauptleuten über die auf kommenden Sonntag bestimmten Festivitäten Rücksprache zu halten. |
16. Okt. 1814: |
(So) Bekanntmachung.
Alle die zum aktiven Landsturm gehörigen Mitglieder werden öffentlich beordert früh 8 Uhr auf den Brand-Platz vor dem neuen Timlerschen Haus, bei der feierlichen Übergabe an die Herren Feldhauptleute, ohne Obergewehr, jedoch mit der vorschriftsmäßigen Armbinde versehen zu erscheinen. |
31. Dez. 1814: |
In Jena gibt es insgesamt 124 Geburten,
getraut werden 70 Paare,
es sterben 215 Personen [!]. |