Schützenadler
Kalender der Schützengesellschaft Jena

Tarif für die Brückenzollerhebung

1. März 1883: 1) Für einmaliges Passiren der Brücke zahlt die Person – Mk.3 Pf.
2) Im Abonnement (40 Karten für 1 Mark) zahlt die Person für einmaliges Passieren – Mk.2½ Pf.
3) Monatskarten für Arbeiter, auf den Namen lautend, zur beliebigen Benutzung der Brücke – Mk.50 Pf.
4) Passe-Partout-Billets auf den Namen lautend, zur beliebigen Benutzung der Brücke mit einmonatiger Gültigkeit 1 Mk.– Pf.
5) Kinder unter 12 Jahren zahlen für einmaliges Passieren der Brücke
Kinder, welche noch getragen werden, sind frei.
– Mk.2 Pf.
6) Abonnements für Familien auf Semester oder Jahresdauer unterliegen der
freien Vereinbarung mit dem Brückenvorstande.
7) Die tote Last, welche eine Person trägt, ist frei.
Kinderwagentransport über die Brücke ist nur so lange gestattet, als das
auf der Brücke verkehrende Publikum nicht belästigt wird.
8) Vollständige Brückengeldbefreiung genießen alle zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ord­nung kom­man­dier­ten Per­so­nen, alle im Dienst und Uni­form sich befindenden Steuer­beamten, Gen­dar­men und städ­ti­schen Poli­zei­beamten, alle im Dienst sich befin­denden Brief­träger und Land­post­boten, endlich auch alle städ­tischen und aus­wär­tigen Feuer­wehr­mitg­lieder, welche nach der Brand­stätte gehen oder von der­selben zu­rück­kehren.
Jena, den 10. Februar 1882.
Der Vorstand der Schützengesellschaft.
Fr. Hartung, Hauptmann   Rudolph Chemnitius, Kassirer
Genehmigt auf Grund hohen Ministerial-Reskripts im Department des Innern vom 16. Januar 1882.
Apolda, den 4. März 1882.
Der Großherzogl. Sächs. Direktor des II. Verwaltung-Bezirks.
gez. Schmith.

Quelle: /JZ/ - 01.03.1883


In der ersten Veröffentlichung der Tarife für das Brücken­geld mit obigem Text in der Jena­ischen Zei­tung vom 10.02.1882 stehen noch die Unter­schriften des Vor­standes der Brücken­bau­gesell­schaft:
10. Feb. 1882:
Jena, den 10. Februar 1882.
Der Vorstand der Brückenbaugesellschaft.
J. Gruner         Fr. Hartung         C. Köhler
Freitag, den 10. und Sonnabend, den 11. Februar von Nachmittags 1 bis 5 Uhr kön­nen Abon­nenten­karten im Zoll­wärter­haus an der Brücke gelöst werden.

Quelle: /JZ/ - 10.02.1882


Nachtrag zum Tarif für die Brückenzollerhebung
vom 4. März 1882.

1. März 1883: Die Brückenzollfreiheit erstreckt sich zufolge hohen Ministerial-Erlasses vom 22. Januar 1883 B. 27 auf desfallsigen Antrag der Schützengesellschaft in Jena auf folgende spezielle Fälle:
  "Die Benutzung dieser Brücke bei Abhaltung der Vogelschießen oder ähnlicher Feste der Schüt­zen­gesell­schaft, inglei­chen auf die Benut­zung der Brücke durch die Gesell­schafts­mitg­lieder, wenn sich dieselben nach den am jenseitigen Saalufer belegenen Gesellschaftslokalitäten begeben oder von da zur Stadt zurück­kehren, sowie bei fest­lichen Gelegen­heiten durch die Familien­ange­hörigen der Mit­glie­der und durch Gäste der Gesell­schaft."
Apolda, den 1. Februar 1883.
Der Großherzogliche S. Direktor des II. Verwaltungs-Bezirk.
gez. W. Bock.

Quelle: /JZ/ - 01.03.1883



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Jena, den 21. Januar 2006 -